Firmenneugründung: Vor- und Nachteile einer Limited
Nach dem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass es zulässig ist in Großbritannien eine Limited zu gründen, obwohl man ausschließlich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat z.B. in Deutschland geschäftlich tätig ist, ist die Gesellschaftsform Limited in aller Munde. Im Internet bieten viele Anbieter die schnelle und umkomplizierte Gründung an. Die Kosten bewegen sich bei diesen Angeboten je nach Umfang und Service zwischen 150 Euro und mehreren Tausend Euro.
Immer wieder wird dabei Vorteil der geringen Gesellschaftereinlage angeführt. Im Gegensatz zur Mindesteinlage einer GmbH von 25.000 Euro ist bei der Limited so gut wie kein Gründungskapital von Nöten. Als weitere Vorteile werden die schnelle Gründungszeit und die Gründungsmöglichkeit ohne
Rechtsanwalt / Notar angeführt. Weiterhin wird hervorgehoben, dass die Gesellschafter vor jeglicher persönlicher Haftung geschützt ist. Im Großen und Ganzen sind das sicherlich alles zutreffende Punkte. Allerdings sollte man sie im einzelnen beleuchten um auf mögliche Schwachstellen hinzuweisen.
Richtig ist, daß für die Gründung einer Limited kein Mindestkapital von 25.000 Euro wie bei einer GmbH erforderlich ist. Daher ist es möglich und auch üblich eine Limited mit nur 1 £ zu gründen. Ebenso muß der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Limited nicht persöhnlich haften. Den gleichen Vorteil genießen auch die Gesellschafter einer GmbH. In bestimmten Fällen greift aber auch der Limited die sog. Durchgriffshaftung ein, d.h. daß die Gesellschafter insbesondere bei betrügerischem oder missbräuchlichem Verhalten persönlich haften.
Wird eine Limited nur in Deutschland betrieben, wird sie genau wie eine GmbH besteuert. Auch wenn sie nur in Deutschland betrieben wird, ist sie eine englische
Kapitalgesellschaft und somit ist ausschließlich englisches Gesellschaftsrecht anwendbar. Dieses ist aber vor dem Hintergrund des englischen Rechtssystems keinesfalls einfacher als das deutsche Gesellschaftsrecht. Neben dem englischen Gesellschaftsrecht gilt für die in Deutschland tätige Limited auch das allgemeine deutsche Recht (z.B. BGB, Gewerbeordnung, Betriebsverfassungsgesetz usw.). Teilweise sind auch beide Rechtsordnungen nebeneinander anzuwenden. Das hat zur Folge, daß Rechtsrat sowohl nach englischem und nach deutschem Recht erforderlich ist, was zu einer höheren Kostenbelastung führt. Außerdem gibt es in Deutschland nur wenige Rechtsanwälte, die eine qualifizierte Beratung über englisches Recht durchführen können.
Als Fazit kann man Folgendes festhalten: Die Limited kann eine Alternative zur Gründung einer GmbH darstellen. Gerade im Bereich von Gründungskosten und Gründungsaufwand ist die Limited der GmbH sicher überlegen. Andererseits gestaltet sich der Geschäftsbetrieb bei der Limited aufgrund des Auslandsbezuges komplizierter als derjenige der deutschen GmbH. Hieraus resultieren neben höheren Folgekosten auch eine gewisse Rechtsunsicherheit. Man sollte also als potentieller Gründer nicht nur auf die geringeren Anfangskosten, sondern auch auf die höheren Anforderungen im späteren Geschäftbetrieb achten und sorgsam de Vor- und Nachteile für das eigene Firmenkonzept abwägen.
Christoph E.
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