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Welche Krankenversicherung für Selbständige?

Private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV).

Während die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung im Sinne des Sozialgesetzbuch V (SGB V) darstellt und alle Personen versichern muss, ist die private Krankenversicherung eine freiwillige Versicherung.

Warum die „Private Krankenversicherung“?


Die private Krankenversicherung kann sich Ihre Mitglieder selbst aussuchen. Es besteht kein Kontrahierungszwang für private Gesellschaften. Das mag zunächst ungerecht klingen, hat jedoch auch Vorteile bei genauer Betrachtung. Gerne aufgenommen werden beispielsweise junge und gesunde Versicherungsnehmer. Sie stärken die Versichertengemeinschaft und halten die Beiträge langfristig stabiler. Dadurch kann man in der privaten Krankenversicherung auch einen Tarif erhalten, bei dem hohe Leistungen und ein angemessen geringer Beitrag möglich sind. Wichtig vor einem Wechsel sind deshalb auch die Gesundheitsfragen. Für Antragsteller besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht nach §16 Abs. 1 VVG, bei der alle Risiken und Krankheiten anzugeben sind, die das Risiko der PKV erhöhen könnten. Auch zukünftige gewünschte Behandlungen müssen angegeben werden.

Wer kann sich privat versichern?


Generell können - bis auf bestimmte Ausnahmen - alle Selbständigen und Freiberufler in eine private Krankenversicherung wechseln. Mit der Aufgabe des Angestelltenverhältnisses erlischt die gesetzliche Versicherungspflicht.

Freiwillig gesetzlich?


War ein Selbständiger oder Freiberufler vorher mindestens zwölf Monate durchgehend oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert, kann er einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft stellen.
Dies lohnt sich jedoch meist nicht, da die GKV Selbständigen automatisch ein Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Jahreswert in 2006: 42.750 €) unterstellt, was den höchsten Beitragssatz bedeutet. Kann man nachweisen, dass das Unternehmen weniger erwirtschaftet (z.B. anhand des Steuerbescheides) wird man geringer eingestuft. Das durchschnittliche Jahreseinkommen bestimmt dabei die Beitragsätze und kann von Jahr zu Jahr variieren. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, sollte beachten, dass auch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall wegfällt. Für den Bezug von Krankentagegeld mit Beginn der sechsten Woche erheben die gesetzlichen Kassen von Selbständigen deshalb einen Zuschlag. Beitragssätze von 15 Prozent sind keine Seltenheit.

Leistungen private Krankenversicherung

Die nachfolgenden Punkte stellen einen Auszug der Möglichkeiten beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung dar.

  • Freie Tarifwahl mit individuellem Versicherungsschutz
  • Kostenerstattung für alternative Heilmethoden (Heilpraktiker) bis zu 100%
  • Freie Verschreibungsmöglichkeit von Arzneimitteln, Kostenerstattung bis zu 100%
  • Freie Arztwahl mit Behandlung als Privatpatient
  • Wegfall der Praxisgebühr
  • Weltweiter Versicherungsschutz möglich
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Für jede Person eigener Vertrag mit eigenem Beitrag (Individualversicherung)
  • Bildung von Altersrückstellungen zur Beitragsstabilität im hohen Alter
  • Stationäre Behandlung im Einbett- oder Zweibettzimmer / Chefarzt
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100%
  • Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 90%
  • Brillengestelle: Kostenerstattung bis zu 150 Euro
  • Brillengläser: Kostenerstattung bis zu 100%
  • Kontaktlinsen: Kostenerstattung bis zu 100 %
  • Beitragsgestaltung individuell nach Leistung und Person


Wichtig – Der Preisvergleich!


Zwischen den privaten Krankenversicherungen gibt es zahlreiche Leistungsunterschiede, was einen vorherigen Krankenversicherungsvergleich unbedingt empfiehlt. Die Beiträge in der PKV sind nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, sondern beziehen sich in erster Linie auf das Eintrittsalter, das Geschlecht, den Leistungswunsch sowie auf das gesundheitliche Risiko (Krankheitsbild) des Patienten. Besonders geeignet ist die private Krankenvollversicherung daher für Existenzgründer, Gewerbetreibende (Selbständige) und Freiberufler, da sie bei oftmals günstigeren Beiträgen auch attraktivere Leistungen bietet, als die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Um einen genauen Überblick über die Leistungen und Beiträge einer privaten Krankenkasse zu erhalten, ist eine Auskunft von einem unabhängigen Experten sehr sinnvoll.


Dieser Artikel wurde exklusiv für http://www.grosshaendler.org/ erstellt von:


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1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Informations- und Vergleichsportal zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Neben vielen aktuellen Informationen findet der Besucher verschiedene Beitragsrechner und Versicherungsvergleiche. Bei dem Vergleich für Selbständige und Freiberufler werden bis zu 40 Gesellschaften und 3.500 Tarife miteinander verglichen. Ein Versicherungslexikon, eine Adressenübersicht und eine Expertensuche runden das Angebot von 1A Krankenversicherung ab.

Website: 1A Krankenversicherung

Zum Vergleich: Private Krankenversicherung Selbständige (PKV)

Autor: Sven Medwig



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