Private Krankenversicherung - neues Rückkehrrecht
Ein wichtiges Element der Gesundheitsreform ist das Recht jeden Bürgers, eine Krankenversicherung zu erhalten. Dies gilt auch für Personen, die früher einmal eine private Krankenversicherung hatten, Ihren Versicherungsschutz jedoch verloren haben.
Ehemalige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können bereits seit 1. April in die Krankenkassen zurückkehren. Seit 1. Juli gilt das Rückkehrrecht auch für ehemalige Privatversicherte.
Neuerungen in der Privaten Krankenversicherung
Die Versicherungen müssen einen sogenannten "Standardtarif" anbieten. Dadurch steht die Private Krankenversicherung jetzt auch folgenden Personengruppen offen: ehemaligen Privatversicherten und Personen, die bisher unversichert waren, aber grundsätzlich der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Dies kann beispielsweise auf Selbständige zutreffen.
Im Standardtarif dürfen die privaten Versicherungen niemanden aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter ausschließen. Auch dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden. Beim Beitrag gibt es eine Höchstgrenze von zirka 500 Euro monatlich - dies entspricht dem derzeitigen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Leistungsumfang im Standardtarif ist mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Auch gibt es eine Regelung für den Fall, dass ein Versicherter aufgrund eines sehr geringen Einkommens die Beiträge nicht in vollem Umfang aufbringen kann: der Versicherte muss dann nur 50 Prozent des Beitrags zahlen. Auch können Zuschüsse beim Arbeits- oder Sozialamt beantragt werden.
Basistarif in der Privaten Krankenversicherung ab 2009
Ab Januar 2009 besteht auch für ehemals privat Versicherte Versicherungspflicht. Die privaten Krankenversicherungen müssen ab diesem Zeitpunkt einen Basistarif anbieten. Dieser wird ähnlich gestaltet sein wie der Standardtarif. Verträge, die im modifizierten Standardtarif abgeschlossen wurden, werden ab 2009 auf den Basistarif umgestellt.
Autorin: Tina Gase
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Versicherungen.
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